Ungewollte Schwangerschaft

Der Beratung in besonderen Konfliktsituationen räume ich einen breiten Raum ein, da die Bewältigung des Konfliktes so wichtig für das Gelingen des weiteren Lebens ist. Daher sei hier auf den ausführlichen Text unter der Rubrik Leistungen/ Beratung hingewiesen.

Ungewollte Schwangerschaft bei Jugendlichen

Schwanger...? don´t panic...!

Wenn deine Periode ausbleibt, heißt das noch nicht zwangsläufig, dass du schwanger bist. Wenn du 3-4 Tage „drüber“ bist, solltest du dir einen Schwangerschaftstest aus der Apotheke oder einem Drogeriemarkt (günstiger) besorgen. Ist er positiv (ein zweiter farbiger Strich taucht im Testfeld auf) oder hast du Zweifel an seinem Ergebnis, gehe auf jeden Fall zu deiner Frauenärztin/deinem Frauenarzt. Sie/er kann dir sagen, was mit dir los ist.
Falls du tatsächlich schwanger bist, werden eine Vielzahl Gedanken auf dich einstürzen, vielleicht Ängste und Sorgen, vielleicht aber auch Freude und Begeisterung. Falls die negativen Gefühle überwiegen, ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten. Versuche, trotz der aufwühlenden Gefühle deine Gedanken zu ordnen. Die wichtigsten Fragen sind:

  • Willst du das Baby?
  • Kannst du dir ein Leben mit dem Baby vorstellen?
  • Willst du das Baby auch, wenn du dann eventuell eine alleinerziehende Mutter bist?
  • Wird dir dein Freund beistehen?
  • Unterstützen deine Eltern deine Entscheidung?
  • Kommt ein Schwangerschaftsabbruch für dich in Frage?
  • Kommt eine Freigabe des Babys zur Adoption in Frage?

Die Antworten auf diese Fragen helfen dir, deinen eigenen Weg in dieser Situation zu finden.


Sprich mit deinen Eltern oder einer erwachsenen Vertrauensperson
Diese Fragen zu beantworten wird dir in den meisten Fällen nicht alleine gelingen. Das ist auch völlig O.K. so. Sprich mit deiner Mutter/deinen Eltern über deine Schwangerschaft. Vielleicht reagieren sie zuerst geschockt und sogar wütend (sie könnten schimpfen, toben, schreien...). Zunächst sind sie genauso hilflos wie du. Aber sie lieben dich und sie werden dich unterstützen. Und dann werdet ihr gemeinsam einen Weg finden. Wenn deine Eltern für ein solches Gespräch und Unterstützung - warum auch immer- nicht zur Verfügung stehen, wende dich an eine andere erwachsene Person deines Vertrauens, z.B. deine Lehrerin/ deinen Lehrer oder die Mutter/ Eltern deiner Freundin. Und vereinbare einen Termin bei einer Beratungsstelle (unten findest du die Adressen). Dort arbeiten besonders ausgebildete Mitarbeiterinnen, die dich unterstützen, den für dich richtigen Weg zu gehen. Sie unterliegen, genau wie deine Frauenärztin/dein Frauenarzt, der Schweigepflicht. Keinesfalls wollen sie dich zum Austragen einer Schwangerschaft überreden.


Du hast Zeit
Wichtig ist auch, dass du weißt: Du hast Zeit für Entscheidungen! Meist wird eine Schwangerschaft in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche festgestellt. Wobei die Schwangerschaftsdauer ab der letzten Periode gerechnet wird, die eigentliche Befruchtung aber erst 2 Wochen später erfolgt ist (zum Zeitpunkt des Eisprungs). Ein Schwangerschaftsabbruch kann bis zur 12. Woche nach Befruchtung vorgenommen werden. Selbst wenn die Schwangerschaft bei dir also schon weiter fortgeschritten ist, hast du in den meisten Fällen genug Zeit, in Ruhe die nächsten Schritte zu planen. Setz dich nicht unter Zeitdruck: Eine vorschnelle Entscheidung kann im Zweifel auch eine falsche Entscheidung sein.
Sobald du allerdings weißt, dass du schwanger bist, verliere keine unnötige Zeit und stecke den Kopf nicht in den Sand. Die Schwangerschaft vor deiner Umgebung zu verbergen, hilft dir langfristig nicht. Denn je weiter die Schwangerschaft fortschreitet, desto kleiner wird dein Handlungsspielraum.


Hab´ keine Angst vor einer Beratung
Nachdem du mit deinen Eltern oder einer erwachsenen Vertrauensperson gesprochen hast, ist dein nächster Schritt, einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung zu vereinbaren. Falls du zu viel Sorge vor dem Gespräch mit deinen Eltern hast, kannst du die Reihenfolge auch umdrehen und zuerst zur Beratung gehen. Wenn du dich nicht traust, wende dich an deine Frauenärztin /deinen Frauenarzt. Auch sie stehen für ein Gespräch bereit oder können für dich einen Termin regeln. Das ist deshalb so wichtig, weil bei der Beratung Menschen sitzen, die dir in deiner momentanen Situation wirklich weiterhelfen können. Noch mal: Sie unterstützen dich, deinen eigenen Weg zu gehen!
Solltest du dich für das Kind entscheiden, wirst du dort alle wichtigen Informationen bekommen, sowohl medizinischer wie auch juristischer Art. Insbesondere aber erhältst du praktische Hilfen, z.B. welche finanzielle Unterstützung dir als Schwangere und Mutter zustehen. Einige Hilfen können nur in der Schwangerschaft beantragt werden.

Wichtig ist also, dass du dich beraten lässt und bei deiner Entscheidung möglichst Unterstützung aus deiner Umgebung bekommst. Wichtig ist aber auch, dass du dich nicht von deinen Eltern oder deinem Freund gegen deine Überzeugung zu einer Entscheidung drängen lässt. Es geht allein um dich und um dein Kind!

Die gesetzliche Regelung

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig (§218 Strafgesetzbuch). Es besteht jedoch Straffreiheit bei:der medizinischen Indikation:
Sie liegt vor, wenn die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren beeinträchtigt oder wenn deren Leben gefährdet ist. Bei einer zu erwartenden schweren Schädigung des Kindes kann nicht die Schädigung selbst, sondern ebenfalls nur eine für dich unzumutbare körperliche oder seelische Beeinträchtigung zu einer Indikationsstellung führen. Die Indikation muss von einer Ärztin/einem Arzt gestellt werden. Eine Frist besteht nicht.

Kriminologische Indikation:
Sie liegt vor, wenn die Schwangerschaft durch eine rechtswidrige Tat nach den §§176-179 StGB (Vergewaltigung) entstanden ist.

Beratungsregelung:
Innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis darf eine Schwangerschaft nach erfolgter Beratung und Vorlage einer Beratungsbescheinigung abgebrochen werden. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch muss eine Frist von mindestens drei Tagen eingehalten werden. Auch bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, der allerdings nur bis zum 49. Tag (7. Woche) nach Beginn der letzten Regelblutung vorgenommen werden darf, musst du die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nachweisen.

Abbruch: medikamentös oder chirurgisch?

Falls du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, ist es ganz wichtig, deine Blutgruppe zu kennen. Wenn du einen negativen Rhesusfaktor hast, musst du nach dem Abbruch eine Anti-D-Spritze bekommen, die die Antikörperbildung hemmt. Das ist für Folgeschwangerschaften sehr wichtig.
Es gibt theoretisch zwei Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Bedenke die unterschiedlichen Fristen. Bei einem medikamentösen Abbruch bekommst du zwei verschiedene Arzneimittel im Abstand von 36-48 Stunden in der Praxis einer Gynäkologin/eines Gynäkologen. Nachfolgend kommt es zu einer starken Blutung, welche sich über mehrere Tage hinziehen kann. Als Nebenwirkungen treten regelmäßig Schmerzen, seltener Krämpfe, Übelkeit und Erbrechen auf. Nach einigen Tagen erfolgt eine Kontrolluntersuchung, um die Vollständigkeit des Abbruches sicherzustellen. Beim chirurgischen Schwangerschaftsabbruch wird eine Absaugung (Saugkürettage) oder eine Ausschabung durchgeführt. Beides sind ärztliche Eingriffe in örtlicher Betäubung oder Vollnarkose. Sie dauern nur wenige Minuten. Nach 4-6 Wochen erfolgt eine Kontrolluntersuchung bei deiner eigenen Gynäkologin/deinem Gynäkologen. Seltene Nebenwirkungen sind Verletzungen im Bereich des Muttermundes und der Gebärmutter, Infektionen sowie Narkosezwischenfälle.
Auch hier wird dir deine Frauenärztin/ dein Frauenarzt helfen, die für dich geeignete Methode zu wählen.

Die Kosten

Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation wird die Krankenkasse die Kosten für den Abbruch übernehmen. Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung musst du selber bezahlen. Rechne bei einem komplikationslosen medikamentösen Abbruch mit ca. 300-350 € und bei einem operativen Eingriff mit ca. 450 €. In vielen Fällen werden die Kosten bei Mädchen oder Frauen ohne eigenes oder mit geringem Einkommen nach dem "Gesetz zur Hilfe von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen" dennoch übernommen. Ein Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Abbruch gestellt werden. Formulare hierzu gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen oder bei den Beratungsstellen.
Adressen von Beratungsstellen findest du im Telefonbuch. Es gibt in jeder Gemeinde und in jeder Stadt verschiedene Institutionen.
Die nachfolgend genannten Institutionen sind berechtigt, den Beratungsschein auszustellen:

Arbeiterwohlfahrt
Diakonisches Werk
Donum vitae
PRO FAMILIA

Ergänzend hierzu gibt es teilweise kommunale Beratungsstellen für Familienplanung und Schwangerschaftskonfliktberatung bei der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung. Diese sind meist dem Gesundheitsamt oder dem Jugendamt zugeordnet.
Des Weiteren führen die Caritas und der Sozialdienst katholischer Frauen eine Beratung durch.

Diese Träger haben jeweils auch regionale Internetseiten. Solltest du im Telefonbuch oder im Internet nicht fündig werden, wird dir deine Frauenärztin/ dein Frauenarzt mit Adressen weiterhelfen.
Eine anonyme telefonische Beratung kannst du bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten:
Telefon: 0221 -892031
Mo.-Do. 10-22 Uhr
Fr.-So. 10-18 Uhr
Die BZGA bietet mit Loveline auch einen Service im Internet an, der sich speziell an Jugendliche wendet.

Schwangerschaftsabbruch…! It´s all over now…?

Nachdem der Schwangerschaftsabbruch hinter dir liegt, sind es vor allen Dingen zwei Fragen, die dich beschäftigen werden: Was ist mit meinem Körper geschehen und was ist mit meiner Seele geschehen?

Die medizinische Seite

Der Abbruch ist überstanden, die Ausschabung liegt hinter dir. Wenn deine Schwangerschaft medikamentös beendet wurde, gilt das Nachfolgende gleichermaßen. Bei einer Ausschabung oder Saugkürettage wird der Embryo und die oberste Schleimhautschicht aus der Gebärmutterhöhle entfernt. Normalerweise dauert die Blutung ca. 3-5 Tage und wird immer schwächer. In jedem Fall ist sie deutlich schwächer als deine Regelblutung. Solltest du Fieber, starke Schmerzen oder übelriechenden Ausfluss bemerken, wende dich sofort an deine behandelnde Gynäkologin/deinen Gynäkologen. Die nächste Periode erfolgt meist ca. 4 Wochen nach der Ausschabung. Hier sind jedoch individuelle Schwankungen möglich. Sei also unbesorgt, falls deine Periode später kommt.

Da theoretisch schon 2 Wochen nach der Ausschabung der nächste Eisprung – und damit auch die nächste Empfängnis – stattfinden kann, ist es dringend notwendig, dass du an eine zuverlässige Verhütung denkst. Häufig ist die Pille nach wie vor die sicherste und einfachste Form der Verhütung. Neben der sicheren Schwangerschaftsverhütung bietet die Pille zusätzlichen Nutzen, z.B. eine regelmäßige, schwächere und weniger schmerzhafte Periode.

Und habe keine Sorge, ein Schwangerschaftsabbruch hat normalerweise keinerlei Einfluss auf deine spätere Fruchtbarkeit. Einem geplanten Kinderwunsch zu einem späteren Zeitpunkt steht also nichts entgegen.

Die seelische Seite

"Unmittelbar nach dem Abbruch war ich erleichtert. Ich war so froh, dass endlich alles vorbei war. Später war ich traurig und fühlte mich unendlich schuldig. Was habe ich meinem Kind angetan?! Es war so schrecklich. Und mit meinem Freund war auch schnell Schluss. Erst nach einigen Wochen und vielen Gesprächen mit meiner Freundin und mit meiner Mutter habe ich verstanden und auch akzeptiert, dass meine Entscheidung gegen das Kind richtig war. Zum Glück hat mich keiner gedrängt und die bei der Beratung haben mir echt geholfen. Alle haben mich eigentlich unterstützt, meinen eigenen Weg zu gehen." (Julia, 16 Jahre)

Jetzt nach dem Abbruch wirst du wieder mit einer Vielzahl, zum Teil widersprüchlichen, Gefühlen und Ängsten zu kämpfen haben. Zunächst bist du wahrscheinlich erleichtert und froh, dass nun alles hinter dir liegt. Bei den meisten Frauen und Mädchen stellt sich unmittelbar nach der Erleichterung ein Gefühl der Trauer und des Abschiedsschmerzes ein. Das hat nichts damit zu tun, dass du den Abbruch bereust. Trauer und Reue sind zwei völlig unterschiedliche Gefühle. Trauer ist ein Heilungsprozess der Seele. Sprich mit Menschen, die dir nahestehen, über deine Gefühle, friss deinen Kummer nicht in dich hinein.
Auch die genannten Beratungsstellen sind jederzeit nach dem Abbruch bereit, mit dir ein erneutes Gespräch zu führen. Besonders geschulte Mitarbeiterinnen können dich bei der Verarbeitung des Schwangerschaftsabbruchs unterstützen.
Nur wenn du die Trauer und die Traurigkeit in dir zulässt, kannst du dich bewusst mit dem Geschehenen auseinandersetzen. Wenn du religiös erzogen worden bist, wird wahrscheinlich auch die Schuldfrage für dich eine Rolle spielen. Und erst wenn es dir gelingt, deine Schuld anzuerkennen, ist auch eine bewusste Auseinandersetzung mit der Entscheidung gegen das Kind möglich. Dies führt zu einer Verarbeitung, idealerweise zu einer Bewältigung und im religiösen Sinn auch zu einer Vergebung.

Das Treffen einer bewussten Entscheidung - auch gegen das Kind - muss nicht zum bleibenden Trauma werden. Wichtig ist, dass du deine Entscheidung bewusst und eigenverantwortlich fällst. Der triftigste Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist eben der Wunsch, kein ungewolltes Kind in die Welt zu setzen.

Und lerne daraus, wie wichtig eine zuverlässige Verhütung ist. Wenn du noch Fragen zum Thema Sexualität und Verhütung hast, wende dich an deine Frauenärztin/deinen Frauenarzt.