Ultraschall

Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschallunter-suchungen in der Schwangerschaft vorgesehen, in der 10., der 20. und der 30. SSW.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer medizinischer Indikationen, die zusätzliche Ultraschalluntersuchungen erforderlich oder wünschenswert machen. Eine reale Gesundheitsbelastung besteht eindeutig nicht für das Ungeborene. Die 3D/4D Sonographie führt - im Vergleich zu anderen Darstellungsmöglichkeiten - sogar zu einer geringeren Ultraschallexposition. Eine entsprechende Bilddokumentation ist Bestandteil der Untersuchung, ein Ausdruck für Sie ist auf Wunsch möglich.

Beispielhaft sei hier das eingangs erwähnte Ersttrimester-Screening oder die Kontrolle der kindlichen Blutversorgung mittels Doppleruntersuchung genannt. Auch zusätzliche Wachstumskontrollen erhöhen die Sicherheit über das fetale Wohlergehen und haben auch dann ihre Berechtigung, wenn sie in der Lage sind, mütterliche Ängste und Sorgen abzubauen.

Seit dem 01.01.2021 gilt die neue Strahlenschutzverordnung zum Schutz vor ionisierenden Strahlen, welche besagt, dass die Indikation für eine Ultraschalluntersuchung nur von einer Ärztin/ einem Arzt gestellt werden darf. Damit ist die Durchführung einer Ultraschalluntersuchung durch nicht ärztliches Personal untersagt. Diese gerade beschriebenen medizinisch sinnvollen und wünschenswerten zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen biete ich selbstverständlich auch weiterhin an - sprechen Sie mich als Ihre Frauenärztin oder meine Mitarbeiterinnen gerne darauf an.