Laboruntersuchungen

Bei der Blutabnahme für den Mutterpass sind laut Mutterschaftsrichtlinien die Blutgruppe- und die Antikörperbestimmung, der Syphilissuchtest, die Klärung des Rötelntiters und nach Rücksprache mit Ihnen der HIV-Test vorgesehen. Darüber hinaus gibt es einige sinnvolle Bestimmungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen werden. Das sind:

Toxoplasmose-Test

Die Erstinfektion mit der Parasitenerkrankung Toxoplasmose macht meist wenig Beschwerden (leichte Grippeerscheinungen), kann aber zu schweren Erkrankungen des Kindes führen (vor allem zu Hirnschäden). Mögliche Ansteckungsquellen sind insbesondere Katzenkot und nicht ausreichend gegartes oder rohes Fleisch. Der hier mögliche Bluttest sollte in der Frühschwangerschaft und bei fehlender Immunität nochmal in der 22. und der 32. SSW kontrolliert werden. Sollte der Test positiv ausfallen, besteht die Möglich einer antibiotischen Therapie.

CMV-Test

Die Infektion mit dem Cytomegalie-Virus gehört zu den häufigsten Infektionen in der Schwangerschaft. Bei einer Erstinfektion kann das Ungeborene infiziert werden und schwere (meist Hirn-) Schäden erleiden. Insbesondere Mütter von kleinen Kindern sind durch Kontakt mit Urin und Speichel infektgefährdet. Durch einen Antikörpernachweis aus dem Blut kann man eine Erstinfektion feststellen oder ausschließen. Eine zielgerichtete Therapie ist möglich.

AFP-Bestimmung

Die Alpha-Fetoprotein (AFP) Bestimmung wird als Suchtest eingesetzt, um Defekte im Neuralrohr (eine Öffnung des Hirns oder des Rückenmarks wie die Spina bifida, „offener Rücken“) zu erkennen. Hierzu ist eine Blutuntersuchung in der 14.-21. SSW erforderlich.

Streptokokken-Test

Bestimmte Stämme dieser Bakterienart (B-Streptokokken) finden sich bei 10-30 % aller Schwangeren ohne Beschwerden zu verursachen. Eine Infektion im Geburtskanal kann zu einer sehr ernsten Erkrankung des Neugeborenen führen, insbesondere bei Frühgeburten oder einer bakteriellen Besiedelung des Fruchtwassers durch einen vorzeitigen Blasensprung. Mit einem Abstrich aus der Scheide können in der Spätschwangerschaft B-Streptokokken sicher nachgewiesen werden. Es erfolgt ein Eintrag in den Mutterpass, damit unter der Geburt eine prophylaktische Antibiose der Mutter durchgeführt werden kann.

Zudem werden sich Ihnen eine Vielzahl von Fragen stellen bezüglich Ernährung, Berufstätigkeit, Freizeit usw. Die mir am häufigsten gestellten Fragen habe ich für Sie im nachfolgenden Link zu beantworten versucht > „Was geht und was geht nicht in der Schwangerschaft“.