HPV-Test
Hierbei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals auf das sogenannte humane Papillomavirus untersucht. Eine solche HPV-Infektion ist in den allermeisten Fällen die Voraussetzung für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Etwas vereinfacht lässt sich also sagen: Wo kein Virus, da kein Krebs. Somit ist es möglich, die Zuverlässigkeit des herkömmlichen Abstrichs zu verdoppeln. Dies hat im Januar 2020 dazu geführt, dass der Gesetzgeber die Testkombination zwischen PAP und HPV-Test ab 35 als Kassenleistung vorsieht. Selbstverständlich ist es auf Wunsch auch möglich, diesen Test in den dazwischenliegenden Jahren oder vor dem 35. Lebensjahr als Wahlleistung durchzuführen.